Auto-Vetterli AG - 8423 Embrach-Embraport

Langzeitmiete Vertragsbestimmungen
Preise:
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Alle Preisangaben inkl. Mehrwertsteuer.
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Der Treibstoff ist nicht im Mietpreis inbegriffen.
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Der Mieter erhält das Fahrzeug vollgetankt und bringt es vollgetankt zurück, für allfällig notwendige Betankung wird eine Gebühr von Fr. 30.- zusätzlich zu den Treibstoffkosten erhoben.
Mietdauer:
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Es gelten die im Vertrag festgehaltenen Mietdaten.
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Monat = Bezeichnung für 30 Tage
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Verspätete Rückgabe: Eine Verspätung von 3 oder mehr Stunden berechtigt den Vermieter, einen zusätzlichen Tages-Satz zu verrechnen.
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Vorzeitige Rückgabe: Es werden keine Kosten zurück erstattet.
Haftpflicht-Versicherungsbedingungen:
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Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden in Höhe von CHF 3.0 Mio. Die maximale Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf CHF 3.0 Mio und ist auf Europa beschränkt.
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Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die Beförderung von gefährlichen Gütern. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.
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Selbstbehalt in jedem Schadenfalle von Fr. 1000.-
Vollkasko-Versicherungsbedingungen:
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Durch Abschluss der Vollkaskoversicherung (inkl. Diebstahlrisiko) kann bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs die Haftung auf eine bestimmte Selbstbeteiligung reduziert werden.
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Lehnt der Mieter die Vollkasko ab, ist er für alle Schäden und/oder Verlust des Mietfahrzeuges verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwertes.
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Selbstbehalt im Schadenfall: Fr. 2000.-
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Reduktion auf Selbstbehalt Fr. 1000.- möglich, fragen Sie nach dem Tarif
Zusätzlicher Fahrer:
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Es wird eine Gebühr für Zusatzfahrer in Höhe von CHF 5.- pro Tag, max. CHF 90.- pro Monat erhoben.
Fahrten ins Ausland:
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Auslandsfahrten sind vor der Miete zu beantragen und auf dem Mietvertrag eintragen zu lassen. Fahrten in folgende Länder können z. Z erlaubt werden: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden.
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Mit Audi, BMW, Mercedes, VW Fahrzeugen sowie Jeeps/Offroader sind keine Auslandsfahrten erlaubt.
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Bei Verstoss gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit.
Ausschlüsse:
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Schäden die auf falsche Manipulation oder Nachlässigkeit zurückzuführen sind.
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Schäden die durch Trunkenheit verursacht werden.
Allgemeine Bestimmungen
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Transporte gefährlicher Ladung sind nicht gestattet (Strassenverkehrsgesetz).
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Die Vermieterin haftet nicht gegenüber dem Mieter oder Fahrer für Unannehmlicheiten oder Ausfälle jeglicher Art, die durch einen Unfall oder Wagendefekt entstehen
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Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerausweises sein.
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Holt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin ab, wird eine Gebühr von Fr. 150.- erhoben.
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Buchungen können bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn gegen eine Gebühr von Fr. 80.- storniert werden. Bei später eintreffenden Stornierungsgesuchen wird auch bei nichtantretens der Miete mindestens eine Monatsrate fällig.
Altersbestimmungen
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Das Mindestalter für eine Fz Miete beträgt 25 Jahre. Der Fahrer muss mindestens 1 Jahr im Besitz eines gültigen Führerausweises sein.
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Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich und werden schriftlich bestätigt.
Zahlungsbedingungen:
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Der Gesamtmietpreis wird bei Buchung, auf spezielle Vereinbarug bei Fz-Abholung fällig. Der Betrag kann auf unser Bankkonto überwiesen werden oder, gegen Aufpreis, per Kreditkarte bezahlt werden.
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Bei sehr langer Mietdauer kann individuell eine Ratenzahlung vereinbart werden. Verletzt der Mieter die Zahlungsvereinbarung, wird der Gesamtmietpreis innert 10 Tagen fällig. Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig eintreffen, wird vom Vemieter unverzüglich die Fahrzeug-Rückbeschaffung eingeleitet, deren Kosten dem Mieter belastet werden.
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Bei der Anmietung muss in jedem Falle eine Kreditkarte vorgelegt werden oder vorgängig eine Kreditfähigkeitsprüfung abgeschlossen worden sein.
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Es werden folgende Kreditkarten akzeptiert: Eurocard/Mastercard und Visa.
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Sämtliche Prepaid-Karten, sowie Debit-Karten (VISA Electron) werden nicht akzeptiert.
Frühbucher-Rabatt:
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Der Frühbucher-Rabatt wird nur gewährt, wenn die Buchung mindestens 2 Monate vor der eigentlichen Miete abgeschlossen wird.
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Bei Buchung eines Frühbucher-Tarifes wird der Gesamtmietpreis sowie alle zusätzlichen Gebühren und Extras mit unserer Buchungsbestätigung fällig. Falls der Betrag nicht innert 10 Tagen eintrifft, wird der Rabatt hinfällig.
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Nach der Buchung ist keine Umbuchung möglich.
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Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs werden keine Rückerstattungen an den Mieter getätigt.
Übernahmezustand
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Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in betriebsbereitem, tadellosem Zustand. Eventuell vorhandene Karosseriemängel werden auf der Vorderseite des Vertrages erwähnt. Ansonsten muss der Mieter bei Übernahme des Wagens diese sofort an die Vermieterin melden. Allfällig notwendige Spezial-Reinigungen (z.B. Hundehaare, Rauch, etc.) werden dem Mieter belastet.
Unfall/Diebstahl
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Bei Unfall, Einbruch, Parkschäden sowie Schäden an Dritteigentum muß der Mieter immer einen Polizeibericht erstellen lassen. Zusätzlich muss der Mieter den im Wagen inliegenden Unfallrapport korrekt und vollständig ausfüllen. Mündliche und schriftliche Schuldanerkennungen sind zu unterlassen. Grosse Schäden müssen sofort der Vermietstation gemeldet werden, ansonsten muß der ausgefüllte Rapport am Ende der Miete abgegeben werden. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietfahrzeug, die nicht gemeldet werden.
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Bei Diebstahl muß sofort die Polizei und die Vermietstation informiert werden. Der Schlüssel, Unfallbericht mit Erklärung des Diebstahlhergangs sowie vorhandene Polizeiberichte sind innerhalb 24 Stunden der Vermieterin abzugeben.
Reparaturen
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Der Mieter muss allfällig notwendige Reparaturen oder das Auswechseln von Teilen, wenn immer möglich, beim Vermieter durchführen lassen.
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Allfällige Auslagen für Reparaturen und Ersatzteile werden dem Kunden gegen Quittung zurückerstattet, sofern sie nicht durch Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurden und sofern die Reparatur für die Funktionstüchtigkeit des Wagens notwendig war. Die ersetzten Teile müssen bei Ende der Miete der Auto-Vetterli AG ausgehändigt werden.
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Reparaturkosten werden nur erstattet, wenn vorgängig eine Bewilligung für die Reparatur beim Vermieter eingeholt wurde.
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Bei Monatsmieten sind kleinere Reparaturen wie Birnen ersetzen, Oel nachfüllen, etc., nicht in der Miete enthalten und müssen durch den Mieter übernommen werden.
Bussen/Verkehrsübertretuungen
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Der Vermieter kann eine Umtriebsgebühr von mind. Fr. 20.- für jede eingehende Busse/Verkehrsübertretungs-Meldung verrechnen.
Gerichtstand
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Die Parteien vereinbaren für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit der Gerichte am Sitz, bzw. Wohnsitz des Vermieters. Es gilt Schweizer Recht.
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